Warum eigentlich Wahlarztordination In einer Wahlarztordination besteht kein Vertrag mit einer Krankenkasse. Daher müssen die erbrachten Leistungen zunächst bar bezahlt werden und können dann bei der zuständigen Krankenkasse rückverrechnet werden, d.h. es werden 80% des Kassenarzttarifes rückerstattet. Dafür habe ich die Möglichkeit mir die Zeit für meine Patientinnen so einzuteilen, dass ich meine ganze Aufmerksamkeit auf die Betreuung meiner Patientin richten kann und somit das ärztliche Gespräch einen hohen Stellenwert einnimmt. Kurzfristige Termine und kaum Wartezeiten in der Ordination bieten ein zusätzliches Service für das Wohlbefinden unserer Patientinnen.
Ausnahme in meiner OrdinationIch habe einen Kassenvertrag mit der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft, daher kann ich Patientinnen der SVGW über die e-card abrechnen und es entstehen keine zusätzlichen Kosten TerminvereinbarungenBitte Termine im Zeitraum der Corona-Restriktionen immer telefonisch vereinbaren, um unnötige Kontakt mit anderen Patientinnen und Wartezeiten zu verhindern
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